Jährliche Regalprüfung nach DIN EN 15635
Unsere zertifizierten Regalprüfer inspizieren optisch sämtliche Lagereinrichtungen und die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234).
Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheits-verordnung. Auch gewissenhaftes und sorgfältiges Arbeiten schließt Beschädigungen am Regal nicht aus. Die Folge können Leistungs- und Sicherheitsmängel sein. Der Betreiber ist dazu verpflichtet, einmal jährlich sämtliche Lagereinrichtungen systematisch durch befähigte Personen inspizieren zu lassen.
Dabei führt unser speziell ausgebildeter Regalprüfer Sichtkontrollen durch und stellt fest, ob die Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen.
Unsere Regalinspektion erfolgt herstellerunabhängig, somit können Sie Kosten und Zeit sparen, sollten in Ihrem Haus Regale unterschiedlicher Hersteller im Einsatz sein.
Die Experteninspektion wird einmal alle 12 Monate durch einen dafür ausgebildeten Mitarbeiter durchgeführt. Durch seine Ausbildung ist der Prüfer "fachkundige Person" im Sinne der Norm und damit berechtigt, nach erfolgter Inspektion Prüfzeugnisse und Plaketten auszufertigen, die Ihnen die Gewissheit geben, Ihrer Verpflichtung jederzeit nachgekommen zu sein.
Durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden können viele folgenschwere Unfälle vermieden, Reparaturkosten gering gehalten und präventive Maßnahmen eingeleitet werden.
Schäden an Regalen und Transportgut können Sie übrigens durch die Schulung Ihrer Fahrer sowie mit dem passenden Zubehör vermieden werden.
z. B. durch:
Säulen – und Regalschutzvorrichtungen aus halbflexiblem und spannungsrissbeständigem Kunststoff.
Die Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergibt sich aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und die Gefährdungsbeurteilung wird durch die Betriebssicherheits-verordnung konkretisiert.
Folgende Anlagen unterliegen der Prüfpflicht nach DIN EN 15635:
Vereinbaren Sie per E-Mail einen Prüftermin mit uns unter info@blt-braun.de
Für nachfolgend aufgeführte Einrichtungssysteme führen wir die Montagen aus:
Statische Regalsysteme:
Dynamische Regalsysteme:
Innenausbau:
Hier finden Sie unsere aktuellen Montagebedingungen.
Eine Experteninspektion von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen muss wiederkehrend in einem Abstand von maximal 12 Monaten vorgenommen werden.
Die Durchführung einer solchen Überprüfung hat laut § 2 Abs. 6 der BetrSichV durch eine sachkundige Person mit Expertenkenntnissen zu erfolgen.
Nur so lassen sich etwaige Mängel zeitnah erkennen und beheben.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Leitern und Tritte sowie Ihre Regalanlagen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
So sorgen Sie für eine vorschriftsgemäße Erledigung der Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen für Ihr Unternehmen.
Durch unsere Dienstleistung gewährleisten Sie insbesondere, dass
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